Nachrichten aus Welschbillig

Mitteilungen der Gemeindeverwaltung

Lieber Bürgerinnen und Bürger der Mehrortsgemeinde Welschbillig,

am Sonntag, dem 23. Februar findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Aufgrund der Belegung der Markt- und Kulturscheune für Fastnacht befindet sich das Wahllokal für den Ortsteil Welschbillig im Pfarrzentrum.
Danke allen, die sich bereit erklärt haben, in den Wahlvorständen mitzuarbeiten.

Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.

Dieter Bretz,
Ortsbürgermeister

Mitteilungen der Gemeinde

Gefunden:

  • Bankkarte der Sparkasse Trier, Initialen MD.
  • Silbernes Kettchen

Die Fundsachen können während der Bürozeiten im Gemeindebüro abgeholt werden.

Neue regelmäßige Sprechstunden der Gemeindeverwaltung

Die wöchentlichen, persönlichen Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Dieter Bretz oder seiner Vertretung finden regelmäßig am Dienstagnachmittag in der Zeit von 15:30  bis  17:30 Uhr statt.

Zusätzlich bestehen die folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Gemeindeverwaltung:

  • Vor der o.a. Sprechstunde (ab ca. 14:00 Uhr) unter der Festnetz-Nummer: 06506 – 250.
  • In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter der Handy-Nummer: 0151 – 73 08 10 13 sowie unter der E-Mail-Adresse:   ortsbuergermeister@gemeinde-welschbillig.de

Erreichbarkeit der Ortsvorsteher

Unter folgenden Rufnummern und E-Mail-Adressen erreichen Sie die Ortsvorstehen von

Hofweiler Herr Leo Kreinz 06505 8435 hofweiler@welschbillig.de
Ittel Herr Johannes Theisen 06506 8483 johannestheisen@web.de
Möhn Herr Thomas Neises 0175 6046985 neisestom@t-online.de
Träg Herr Jürgen Müller 06506 714 muellerjk@web.de

Welschbillig Mobiles Rathaus – immer donnerstags

Vorherige Terminabstimmung zwingend erforderlich!

Die Mobilen Rathäuser Trier-Land sind ein gern genutzter Service der VG Trier-Land. Dank der heutigen Kommunikationstechnik sind die Mitarbeiter*innen des Mobilen Rathauses in der Lage, eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen direkt vor Ort zu „arbeitnehmerfreundlichen“ Öffnungszeiten zwischen 16:00 und 18:00 Uhr anzubieten.

Auch im Gemeindehaus Welschbillig können die Leistungen des Mobilen Rathauses wahrgenommen werden.

Telefonische Terminabstimmung für Donnerstag, den 24. August 2023 unter Tel. 0651-9798 115.

Auszug aus dem Protokoll des Bauausschusses Welschbillig vom 4. Februar 2025 im Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

Öffentlicher Teil

  1. Mitteilungen des Vorsitzenden
  • Für den Wirtschaftsweg Ittel (Höhe Theisen) bis Welschbillig (Marienwiese) findet am Mittwoch, 5. Februar ein Gespräch des Ortsbürgermeisters und des ersten Beigeordne­ten mit Vertretern von LBM Gerolstein und Trier statt. Hier soll auf den mündlich zuge­sagten Ausbau als kombinierter Rad-/Wirtschaftsweg im Rahmen der Gutlandroute hingewirkt werden.

 

  • Wanderweg entlang der Falzer Bach
    • In Kooperation mit der Gemeinde Idesheim wird zurzeit ein Naturbelassener Wanderweg zwischen Silo und Ortsmitte Idesheim entlang des Falzer Baches hergerichtet. Der Weg führt idyllisch größtenteils unter Hecken sehr dicht am Bach entlang. Die Parzelle ist als Wegeparzelle ausgewiesen und gehört der Gemeinde. Am Samstag fand ein erster Arbeitseinsatz der Heimatfreunde mit Unterstützung des Bauhofes statt. Hierfür vielen Dank.
    • Über den weiteren Fortgang werden Sie auf dem Laufenden gehalten. Bei den nächsten Arbeitseinsätzen sind weitere freiwillige Helfer herzlich willkommen.

 

  • Am Donnerstag, den 6. Februar 2025 findet eine Begehung mit einem Vertreter von Westnetz zur Lage der Verteilschränke für Glasfaser statt. Im zweiten Quartal soll mit dem Ausbau be­gonnen werden.

 

 

  1. Photovoltaik Schwarzkreuz

Es liegt eine Anfrage seitens RWE vor, eine Photovoltaikanlage auf dem Bereich von Schwarzkreuz/Kunkelborn zu errichten. Um noch für diese Saison Naturschutzgutach­ten erstellen zu können, wurde um einen Grundsatzbeschluss in der nächsten Gemein­deratssitzung gebeten. Bei Recherche ergab sich folgendes Risiko: Das Land hat als Zielmarke 2% der landwirtschaftlichen Fläche zur Nutzung als Photovoltaikfläche vor­gesehen. Bei 2.305 ha landwirtschaftliche Fläche der Gemeinde Welschbillig ergibt das eine Zielflä­che von 46,1 ha. Dies entspricht dem Bedarf des Projektes Möhnerberg. Zurzeit ist nicht klar, ob die 2 % als landesdurchschnitt gelten oder auf die einzelne Gemeinde heruntergebrochen werden. Auf dieser Grundlage kann noch nicht abgestimmt wer­den. Am 6. März findet ein Abstimmungsgespräch mit dem Planungsbüro und der VG statt.

Beschluss:  Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu diesem Tages-ordnungs­punkt bis zur Klärung der Sachlage keinen Beschluss zu fassen.        Ergebnis:    einstimmig

 

  1. Benutzerordnung und Gebührenordnung Gemeindehaus Welschbillig

Die allgemeine Diskussion ergab, dass die Gebührenanpassung nach nun 22 Jahren

notwendig ist. Die neuen Beträge werden als angemessen angesehen.

Die Sonderrege­lung für die Ortsvereine wird ebenfalls begrüßt.

Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die neue Nutzungs-ordnung wie in der Beschlussvorlage dargestellt. Ergebnis:    einstimmig

  1. Benutzerordnung und Gebührenordnung Grillhütte Träg

Michael Olk stellte die Beschlussvorlage vor.

Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die neue Nutzungsordnung wie in der Beschlussvorlage dargestellt.

Ergebnis: einstimmig

 

  1. Widmung einer Verkehrsanlage, hier: Teilfläche des Weges Gemarkung Ittel, Flur 11, Nr. 190/1

Der Vorsitzende teilt mit, dass auf den Parzellen Gemarkung Ittel, Flur 11, Flurstücke 39/2 und 39/3, Neustraße 7, ein Mehrfamilienhaus errichtet werden soll. Die Bauvoran­frage wurde im vergangenen Jahr bereits positiv beschieden. Der Bauantrag ist gestellt und liegt der Kreisverwaltung als der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zur Genehmi­gung vor.

Die Zuwegung erfolgt über die Neustraße und den gemeindeeigenen Wirtschaftsweg, Gemarkung Ittel, Flur 11, Flurstück 190/1. Wie die Neustraße ist der geteerte Teil des Wirtschaftsweges als Verkehrsanlage gewidmet. Angrenzend ist der Weg im weiteren Verlauf geschottert. Der gewidmete Teil des Wirtschaftsweges endet etwa in Höhe des jetzt noch stehenden Wohnhauses. Die Zufahrt zu der angrenzenden Garage erfolgt bereits über den geschotterten Teil. Im hinteren Teil des Grundstücks zur Parzelle Nr. 38 hin, werden im Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus Stellplätze ausgewiesen. Die Zufahrt müsste über einen nicht gewidmeten Teil der Parzelle Nr. 190/1 erfolgen. Da­mit dort genehmigungsfähige Stellplätze ausgewiesen werden können, muss eine Re­gelung zum Wegerecht für eine weiteres Teilstück des Wirtschaftsweges getroffen werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass der geschotterte Teil des Wirtschaftsweges nicht alle Anforderungen an eine öffentliche Verkehrsanlage er­füllt.

Der Ortsbeirat Ittel hat in der Sitzung vom 3. Februar folgenden einstimmigen Empfeh­lungsbeschluss gefasst:

 

Der Ortsbeirat übernimmt eine Zufahrts- und Zuwegungsbaulast gemäß § 86 Landes­bauordnung auf der Parzelle Gemarkung Ittel, Flur 11, Flurstück 190/1 für die notwen­digen Stellplätze des Bauvorhabens. Die Baulast ist in einem Lageplan zu konkretisie­ren, beginnend im Anschluss an das gewidmete/geteerte Teilstück bis zur ersten Ab­markung zu der Parzelle Flurstück 38 und den Parzellen Flurstücke 42/1 und 42/2.

Sofern der Eintrag einer Baulast im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch die Bauaufsichtsbehörde für die ‚Genehmigungsfähigkeit nicht anerkannt wird, ist der Ortsbeirat mit der Widmung für den Gemeingebrauch des zuvor beschriebenen Teil­stücks des Wirtschaftsweges gemäß § 36 Landesstraßengesetz einverstanden.

 

Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem Empfehlungs-beschluss des Ortsbeirates Ittel zu entsprechen.

Ergebnis:    einstimmig

 

  1. Anschaffung von Geschwindigkeitsmessgeräten

Der Bauausschuss spricht sich für die Anschaffung der Geräte aus und empfiehlt dem Gemeinderat die Geräte zu beschaffen. Es sollen zwei weitere Akkupacks angeschafft werden. Die Geräte sollen nicht wie missverständlich in Vorlage steht in der „Ortslage“ Welschbillig, sondern in der gesamten Gemeinde genutzt werden.

 

  1. Beauftragung einer Reinigungsfirma für das Gemeindehaus

Beschluss:  Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Reinigungsfirma wie in der Beschlussvorlage beschrieben für einen Probezeitraum von drei Monaten zu beauftra­gen.      Ergebnis: Einstimmig

 

  1. Zaunanlage Friedhof Möhn

Der Ortsvorsteher von Möhn, Herr Neises, stellte die Situation dar: Nach Erlaubnis durch den Orts­beirat, wurde durch den benachbarten Anlieger privat eine Zaunanlage auf Gemeindeeigen­tum auf dem Friedhofsgelände errichtet, um eine Pflege des Eigentums zu ermögli­chen; diese ist allerdings so weit vorverlagert, dass diese den Zugang zum Anbau der Sakristei versperrt. (…) Zudem wurde von Seiten der Kirchenge­meinde festgestellt, dass das Gelände zwar nicht mehr für Bestattungen genutzt wer­de, aber nicht als Friedhof entwidmet sei.

 

Der Vorsitzende trug den Beschluss des Ortsbeirates Möhn vor:

Der Ortsbeirat beschließt, dem Eigentümer der Parzelle „XX“, unter der Voraussetzung einer zuverlässigen Pflege, zu erlauben – auf dem Gemeindeeigentum, parallel zu seinem Wohngebäude, im Abstand von maximal 2 Metern – einen Zaun zu errichten.

Der Grenz­punkt der Sakristei ist dabei Null-Punkt. Der bestehende Zaun ist innerhalb einer ange­messenen Frist von 4 Wochen auf eigene Kosten zu entfernen. Der Beschluss bedarf der Zustimmung des Gemeinderats.

 

Der Vorsitzende stellte dar, dass der Gemeinderat den grundsätzlichen Beschluss des Ortsbeirates bestätigen solle, aber aufgrund der Erfahrungen mit den Anliegern die Vereinbarung genauer gefasst sollte.

 

Text der Ergänzung:

  • Die beigefügte Flurkarte dient der Beschlussvorlage durch den Gemeinderat Welschbillig vom 06.02.2025 zur Zaunerrichtung auf der Parzelle Friedhof 120 zum Nachbargrund­stück 11A.
  • Die in rote Linie kennzeichnet die Höchstabstände zur eventuellen Zaunerrichtung.
  • Das Abstandsmaß darf auf keinen Fall die 2-Meter-Grenze überschreiten. Der Zaun darf nicht höher als 1,40 Meter werden.
  • Kosten für die Errichtung und Demontage sowie den Grundbucheintrag müssen von dem Eigentümer der Parzel­le 11A übernommen werden. Folgender Grundbucheintrag muss übernommen werden: Wenn ein Eigentümerwechsel bei der Parzelle 11A stattfindet bzw. eine Vermietung der Parzelle 11A muss der Zaun innerhalb einer Frist von 14 Tagen durch den jetzigen Eigentümer entfernt werden und den Nachweis des Entfernens des Zaunes der Gemeinde gegenüber erbracht werden.

Kartenskizze in der Anlage.

Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt den Beschluss des Möhner Ortsbeirates mit der beigefügten Ergänzung zu übernehmen.         Ergebnis: einstimmig

Einladung

Am  Donnerstag, den 06.  Februar  2025,  findet  um  19:00  Uhr,  in  Welschbillig,

Gemeindehaus  Welschbillig,  eine  öffentliche  und  nichtöffentliche  Sitzung des  Ortsgemeinderates  Welschbillig  statt,  zu  der  Sie  hiermit  eingeladen werden.

 

 Tagesordnung  

  1. Öffentliche Sitzung
  2. Einwohnerfragestunde gem. § 16a GemO
  3. Mitteilungen des Vorsitzenden
  4. Fortschreibung Nahversorgungskonzept VG Trier-Land
  5. Photovoltaik Schwarzkreuz
  6. Benutzerordnung und Gebührenordnung Gemeindehaus Welschbillig
  7. Benutzerordnung und Gebührenordnung Grillhütte Träg
  8. Ersatzbeschaffung Spülmaschine Gemeindehaus Welschbillig
  9. Widmung  einer  Verkehrsanlage,  hier:  Teilfläche  des  Wege  Gemarkung Ittel, Flur 11, Nr. 190/1
  10. Anschaffung von Geschwindigkeitsmessgeräten
  11. Beauftragung Reinigungsfirma für Gemeindehaus
  12. Zaunanlage Friedhof Möhn
  13. Bauvoranfragen/Bauanträge

12.1 Bauvoranfrage  betr.  Errichtung  eines  Battery-Energy-Storage-Systems (BESS), Welschbillig, Flur 33, Parz-Nr. 21/2

  1. Anfragen

 

  1. Nichtöffentliche Sitzung 
  2. Mitteilungen des Vorsitzenden
  3. Vertragsangelegenheiten

15.1 Verträge Windkraftanlagen Repowering eine Anlage Windpark Helenenberg Süd

Schiedsamtsbezirk Welschbillig

(Aach, Newel, Ralingen, Edingen, Godendorf, Olk, Welschbillig)

Herr Jürgen Müller
Amtsraum: Bürgerhaus Welschbillig,  Burgstraße 1
Sprechstunde: nach telefonischer Vereinbarung unter 06506 – 714

Forstdienststellen

Forstrevier Welschbilig-Ralingen
Gemeindewälder: Welschbillig, Ralingen, Langsur, Newel und Trierweiler
sowie:
Privatwälder: Gemarkungen Welschbillig, Ralingen, Langsur, Newel und Trierweiler

Revierleitung: Forstinspektorin Lea Epper, Mobil: 0162 250 8853
E-Mail: lea.epper@wald-rlp.de

Verbandsgemeinde Trier-Land

Öffnungszeiten / Erreichbarkeit:

Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt):

montags bis donnerstags von           07.30   Uhr      bis       15.00 Uhr
freitags von                                        07.30   Uhr      bis       12.00 Uhr

Allgemeine Verwaltung:

montags bis donnerstags von           09.00   Uhr      bis       12.00 Uhr
und mittwochs auch von                   14.00   Uhr      bis       15.00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie die gewünschten Mitarbeiter*innen am besten während der Kernzeiten unter 0651 –  9798-0:

montags  bis donnerstags von          09.00 Uhr        bis       12:00 Uhr
und mittwochs von                            14.00  Uhr      bis       15.00 Uhr        sowie
freitags von                                        09.00 Uhr        bis       12.00 Uhr.

Sollten Sie außerhalb der o.a. Kernzeiten einen Termin benötigen, so bittet die VG-Verwaltung darum, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Sozialamt:

Das Sozialamt der Verbandsgemeinde Trier-Land kann aufgrund der Optimierung der Arbeitsabläufe ab sofort nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung in der Zeit von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr in Anspruch genommen werden.

Termine können unter Telefon: 0651/9798-152 oder 0651/9798-182 vereinbart werden.

Veranstaltungskalender Welschbillig und Ortsteile 1. Halbjahr 2025

Der aktualisierte Veranstaltungskalender ist online. Sie können den Kalender hier einsehen.

Not- und Bereitschaftsdienste der VG

Wasserwerk Trier-Land:

Während der Dienstzeit:                                  0651 – 97 98 702
Außerhalb der Dienstzeit:                                0651 – 97 98 777

Abwasserwerk Trier-Land:
Während der Dienstzeit:                                  0651 – 97 98 706
Außerhalb der Dienstzeit:                                0651 – 97 98 678

Pflegestützpunkt Welschbillig

Pflegestützpunkt Welschbillig

Ihre erste Adresse vor Ort, wenn es um Hilfe- und Pflegebedürftigkeit geht! Das Angebot reicht von umfassender Beratung bis hin zur Organisation und Koordinierung der notwendigen Leistungen. Die Mitarbeiter*innen des Pflegestützpunktes informieren, beraten und unterstützen Sie

  • zeitnah, kompetent und zuverlässig
  • persönlich und neutral
  • unverbindlich und kostenlos
  • unter Wahrung des Datenschutzes

Bei Ihnen zu Hause, am Telefon oder im Pflegestützpunkt nach vorheriger Terminvereinbarung.

NEUE KONTAKTDATEN – NEUE ADRESSE
Kontakt:
Pflegestützpunkt Trier-Land, Kreuzfeld 2, 54306 Kordel

Birgit Orth            Tel.   06506 – 912 118-9     E-Mail: birgit.orth@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Bernd Heinen      Tel.   06506 – 912 118-3      E-Mail: bernd.heinen@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Fax: 06506 – 912 937-5

 

Ärztliche Notdienste für Welschbillig und Ortsteile im Mutterhaus Trier

Außerhalb der Sprechstundenzeiten: Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen -Feldstraße 16, 54290 Trier

Ärztliche Bereitschaftspraxis:                              Telefon:     116117 (ohne Vorwahl, kostenfrei)

Öffnungszeiten:

Mo. 19:00 Uhr bis Di. 7:00 Uhr                                            Di. 19:00 Uhr bis  Di. 7:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr  bis Do. 7:00 Uhr                                           Do. 19:00 Uhr bis Di. 7:00 Uhr
Fr. 16:00 Uhr   bis Mo. 7:00 Uhr

An Feiertagen: vom Vorabend                                            18:00 Uhr bis Folgetag 7:00 Uhr

Wenn Lebensgefahr besteht oder bleibende gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, immer sofort den Rettungsdienst anrufen unter der Nummer 112.

Kinderärztlicher Notdienst: Tel: 01805 – 7675 463

mittwochs 15.00 Uhr bis 18:00 Uhr
samstags, sonntags, feiertags 09.00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr

Zahnärztlicher Notdienst:   Tel: 01805 – 0651 00
(Einheitliche Telefonnummer für die kreisfreie Stadt Trier und die umliegenden Landkreise)

Grünschnitt-Sammelstellen (Dez. – Feb.) geschlossen

Der Zweckverband bietet aber auch einen Abholservice für Gartenabfälle an. – Die Anmeldung erfolgt
über das Abfall-Telefon (0651-9491414) oder im Internet unter www.art-trier.de.

Die Gemeindebücherei ist für Besucher geöffnet!

Natürlich können Sie Medien auch weiterhin über den Onlinekatalog vorbestellen und nach Absprache in der Bibliothek abholen.

Besuchen Sie unseren Medienkatalog unter www.bibkat.de/welschbillig oder laden Sie im Playstore die bibkat App herunter. Sie können sich telefonisch für ein Leserkonto anmelden, bekommen Ihre Zugangsdaten und Hilfe bei den ersten Schritten.

Es gelten folgende Zugangsbestimmungen: Erlaubt sind jeweils 2 Besucher zugleich im Büchereiraum mit einem Zeitfenster von je 15 Minuten. Ein Erwachsener mit mehreren Kindern ist auch möglich. Es gelten die aktuellen Corona Regeln!

Ausleihzeiten:
Montags                     16:00 – 18:00 Uhr
Donnerstags              17:00 – 18:30 Uhr

Gemeindebücherei Welschbillig, Telefon 06506/258424
Das Team der Gemeindebücherei freut sich auf Ihren Besuch!

 

4 Wochen kostenlose Ausleihe

Unser Angebot umfasst folgende Mediengruppen:

  • Pappbilderbücher, Bilderbücher
  • Erstlesebücher
  • Romane und Sachbücher für Vorschul-, Grundschulkinder und Jugendliche
  • CDs, DVDs und Comics
  • Romane für Erwachsene
  • Sachbücher für Erwachsene, z.B. aus den Bereichen Basteln, Garten, Pädagogik, Gesundheit, Kunst, Kinderbeschäftigung, Kochen, Sport, Geschichte, Biographien….

Durch häufig wechselnde Leihbestände der Landesbüchereistelle Koblenz und die fortlaufende Ergänzung unseres eigenen Bestandes können wir ein für alle Altersgruppen ansprechendes Mediensortiment zum Entleihen anbieten.

Dieter Bretz, Ortsbürgermeister
Dieter Bretz, Ortsbürgermeister

Informationstafel der Ferienregion Trier-Land

Informationstafel zur Ferienregion WelschbilligDie Ferienregion Trier-Land hat eine neue Informationstafel über Wanderwege in der Region Welschbillig erstellt. Die Informationstafel für Wanderfreunde befindet sich auf der Rückseite der Kultur- und Marktscheune.

Amtsblatt der VG Trier-Land

Amtliche Mitteilungen und Nachrichten aus der gesamten Verbandsgemeinde Trier-Land finden Sie zudem im Amtsblatt der VG Trier-Land.
Hinweis: der Link führt Sie auf die entsprechende Webseite der Verbandsgemeinde Trier-Land. Von dort aus können Sie das Amtsblatt als ePaper lesen.

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags von 15:30 bis 17:30 Uhr
Tel.- Nr.: 06506 250
Fax-Nr: 06506 258422
In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter der
Handy-Nummer: 0151–73081013
sowie unter der E-Mail-Adresse:
ortsbuergermeister@gemeinde-welschbillig.de

Mobiles Rathaus der VG Trier-Land

Donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr
Erdgeschoss des Gemeindehauses
Burgstraße 1
54298 Welschbillig

Annahmestelle für Grünabfall

Annahmestelle für Grünabfall Antoniushof in Ralingen-Olk
Samstags von 14:00 bis 16:00 Uhr
Die Abnahme des Grünabfalls erfolgt für Haushalte kostenlos!
Bitte achten Sie darauf, nur kompostierbaren Grünabfall zur Entsorgung zu geben.

Gemeindebücherei Welschbillig

Gemeindehaus (Erdgeschoss)
Die Ausleihe für 4 Wochen ist kostenlos!
Öffnungszeiten:
Montag: 16:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 17:00 bis 19:00 Uhr
Besuchen Sie die Mini-Site der Gemeindebücherei!