Wir haben an dieser Stelle die Satzungen der Gemeinde Welschbillig im PDF-Format hinterlegt. Sie können die Dokumente jeweils durch einen Klick öffnen und anschliessend bei Bedarf auch lokal speichern. Zum Lesen und Speichern dieser Dateien benötigen Sie u.U. zusätzliche Software. Auf vielen Computern wird hierzu der Acrobat Reader verwendet, den Sie kostenlos installieren können.
Die Angaben über die in der Gemeinde Welschbillig zu entrichtenden Steuern entnehmen Sie bitte der Tabelle am Ende der Seite.
Die Hauptsatzung der Gemeinde Welschbillig vom 30. März 2010.
Die Gemeinde Welschbillig erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.
Die Friedhofssatzung beschreibt u.a. die Regeln für die Nutzung und die Trägerschaft des Gemeindefriedhofs in Welschbillig.
Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Welschbillig regelt die Kosten und die Zuständigkeiten für die Friedhofsnutzung.
Sie besitzen einen Hund? Dann gilt für Sie die Satzung über die Hundesteuer der Ortsgemeinde Welschbillig,
Die Gemeindesatzung zu Art und Umfang der Reinigungspflicht für Anlieger von öffentlichen Strassen.
Steuerart | 2015 | ab 2016 | |
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Grundsteuer A - für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Stückländereien |
350 v.H. | 360 v.H. | |
Grundsteuer B - für sonstige Grundstücke | 400 v.H. | 400 v.H. | |
Gewerbesteuer | 380 v.H. | 380 v.H. | |
Hundesteuer | Für den ersten Hund | 80,00 € | 100,00 € |
Für den zweiten Hund | 100,00 € | 120,00 € | |
Für jeden weiteren Hund | 135,00 € | 140,00 € |