Satzungen und Steuersätze der Gemeinde Welschbillig

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Die Angaben über die in der Gemeinde Welschbillig zu entrichtenden Steuern entnehmen Sie bitte der Tabelle am Ende der Seite.

Satzungen für Welschbillig

Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Welschbillig vom 30. März 2010.

Ausbausatzung

Die Gemeinde Welschbillig erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.

Friedhofssatzung

Die Friedhofssatzung beschreibt u.a. die Regeln für die Nutzung und die Trägerschaft des Gemeindefriedhofs in Welschbillig.

Friedhofsgebührensatzung

Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Welschbillig regelt die Kosten und die Zuständigkeiten für die Friedhofsnutzung.

Hundesteuersatzung

Sie besitzen einen Hund? Dann gilt für Sie die Satzung über die Hundesteuer der Ortsgemeinde Welschbillig,

Straßenreinigungs-Satzung

Die Gemeindesatzung zu Art und Umfang der Reinigungspflicht für Anlieger von öffentlichen Strassen.

 

Steuersätze der Gemeinde Welschbillig

Steuerart2015ab 2016
Grundsteuer A - für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
und Stückländereien
350 v.H. 360 v.H.
Grundsteuer B - für sonstige Grundstücke 400 v.H. 400 v.H.
Gewerbesteuer 380 v.H. 380 v.H.
Hundesteuer Für den ersten Hund 80,00 € 100,00 €
Für den zweiten Hund100,00 €120,00 €
Für jeden weiteren Hund135,00 €140,00 €